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"Der Wald soll im Rahmen seiner Zweckbestimmung ordnungsgemäß und nachhaltig bewirtschaftet werden. Das Landesgesetz verpflichtet alle Waldbesitzer, kahlgeschlagene Waldflächen oder verlichtete Waldbestände in angemessener Frist wieder aufzuforsten oder zu ergänzen, soweit die natürliche Wiederbestockung unvollständig bleibt, sofern nicht die Umwandlung in eine andere Nutzungsart genehmigt worden oder sonst zulässig ist." (Bundeswaldgesetz, § 11)


Zur Erfüllung des oben formulierten gesetzlichen Auftrages empfiehlt es sich für Waldbesitzer ohne forstfachliche Ausbildung entweder einen Bewirtschaftungsvertrag mit dem jeweilig zuständigen staatlichen Forstamt abzuschließen, mit mehreren Waldbesitzern eine FBG zu gründen, einen Revierleiter einzustellen oder Die FORSTMEISTER mit der Leitung ihres Forstbetriebes zu beauftragen.


Die FORSTMEISTER  bieten Ihnen folgende Leistungen in Paketen an:

Paket A: Betriebsplanung

Die Betriebsplanung beinhaltet die Forsteinrichtung (periodische Betriebsplanung), die als Grundlage für die jährlichen Wirtschaftspläne (Aufstellung der jährlichen Wirtschaftspläne (inkl. Landschaftspflege / Naturschutz, Jagd) dient.


Paket B: Betriebsleitung
Die Betriebsleitung umfasst:

1. Die Betriebsplanung (wie unter A beschrieben)

2. Die forstliche Förderung umfasst:

         - die Vorbereitung von Förderanträgen

         - die Planung und Mithilfe bei der Abwicklung

         - die Abrechnung sämtlicher Forstbetriebsarbeiten

         - die Naturalbuchführung

3. Die Materialbeschaffung:

         Beratung bei :
             - der Beschaffung der für den Forstbetrieb notwendigen Geräte und Material
             - der Einstellung von Waldarbeitern
             - der Auftragsvergabe an Lohnunternehmer

4. Das Auszeichnen von Beständen

5 Die Vermittlung, den Einsatz und die Kontrolle von Arbeitskräften

             - Anleitung, Koordinierung und Überwachung des Revierdienstes

 6. die Holzaushaltung

 7. den Forstschutz und

 8. das Controlling.

 


Paket C: Betriebsleitung mit Holzverkauf (unser „Rundum-Sorglos-Paket“)
Beinhaltet die Leistungen der Pakete A und B zzgl. des Holzverkaufs.

Die Einzelleistungen können Ihren Wünschen entsprechend zusammengestellt oder wie oben beschrieben als Pakete bestellt werden.

Die Berechnung der oben genannten Dienstleistungen erfolgt auf Grundlage der Holzbodenfläche sowie fester Zuschläge in Abhängigkeit von der gewählten Dienstleistung.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen folgende Leistungen auf Stundenbasis an:

Waldbewertung

- bei An- oder Verkauf von Waldgrundstücken, Ermittlung von Wildschäden etc.

Zertifizierung (PEFC /FSC)

Gestaltung von Jagdpachtverträgen sowie des Jagdbetriebes

Im Bereich der Jagd können wir für Sie u.a. folgendermaßen tätig werden:
- Jagdausführung,
- Vorbereitung / Organisation von Gesellschaftsjagden,
- Wildvermarktung (inkl. veterinärmedizinischer Untersuchung),
- Bau und Unterhaltung von jagdlichen Einrichtungen,
                          - Fertigung und Vertrieb von transportablen Ansitzen.


Verträge zu Neben- und Sondernutzungen

- z.B. Steinbrüche, Weihnachtsbäume, Schmuckreisig, Forstsaatgut etc.

EDV u.a.

Waldnaturschutz und Natura - 2000

- Mitwirkung bei der Erstellung von Management- und Entwicklungsplänen,

- Vertragsnaturschutz,

- als Ansprechpartner für Naturschutzbehörden/Verbände,

                           - Kompensationsmaßnahmen im Wald. 

(Hinweis: Die oben aufgeführten Leistungen der einzelnen Bereiche stellen lediglich eine Auswahl aus den einzelnen Bereichen dar und bilden somit keine abschließende, vollständige Zusammenstellung.)

Die FORSTMEISTER erarbeiten mit Ihnen gemeinsam ein individuell auf Ihre Wünsche und exakt auf die Bedürfnisse Ihres Forstbetriebes abgestimmtes Bewirtschaftungs-konzept.


Ob wir für Sie die komplette Bewirtschaftung übernehmen sollen (voller Leistungs-umfang aller Bereiche) oder nur einzelne Bereiche bzw. nur einzelne Leistungen davon - es ist letztendlich Ihre Entscheidung, bei der wir Sie gern beraten und unterstützen.


Aber auch finanziell würde sich für Sie ab einer bestimmten Betriebsgröße eine ständige Bewirtschaftung durch Die FORSTMEISTER effektiver gestalten, da die Vergütung nicht mehr nach Stundensätzen sondern über eine vertraglich festgelegte Gesamtsumme erfolgen könnte. Bei diesem Festbetrag, der sich u.a. nach den Bestandesverhältnissen richtet, sind somit alle anfallenden Arbeiten für den Vertragszeitraum abgedeckt (exklusive Waldarbeiter-, Unternehmereinsatz). Die finanzielle Belastung ist für Sie wesentlich überschaubarer und somit gleichzeitig exakter kalkulierbar.

 
     
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